Die aufwändige Rauchgasreinigung der MVA Asdonkshof ist europaweit beispielhaft und erlaubt eine Reduzierung der noch im Rauchgas enthaltenen Schadstoffe auf ein absolutes Minimum.
Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nach 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung (17. BImSchV) wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf über ein Emissionsfernüberwachungssystem (EFÜ) kontrolliert. Neben der Kontrolle durch die Überwachungsbehörde ist eine jährliche Information an die Öffentlichkeit vorgeschrieben.
Diesen Anspruch wollen wir durch Transparenz dokumentieren, die weit über die gesetzlich geforderte jährliche Veröffentlichungspflicht hinausgeht:
Wir stellen für Sie tagesaktuell gleitende Monatsmittelwerte je Verbrennungslinie zur Verfügung. Basis hierfür sind die mit dem Emissionserfassungssystem berechneten Halbstundenmittelwerte nach 17. BImSchV für den Zeitraum des zurückliegenden Monats.
Gleitende Monatsmittelwerte der kontinuierlich
gemessenen Emissionswerte Linie 1
Auswertungszeitraum: 27.01.2021 - 27.02.2021
Tages-Grenzwerte nach 17. BImSchV/Genehmigung
Gleitende Monatsmittelwerte
Schwefeldioxid
50mg/m³
0,01mg/m³
Chlorwasserstoff
10mg/m³
0,00mg/m³
Ammoniak
5mg/m³
0,45mg/m³
Gesamtkohlenstoff
10mg/m³
0,01mg/m³
Kohlenmonoxid
50mg/m³
2,49mg/m³
Gesamtstaub
5mg/m³
0,24mg/m³
Quecksilber
0,03mg/m³
0,00mg/m³
Stickstoffmon-/dioxid
100mg/m³
93,95mg/m³
Gleitende Monatsmittelwerte der kontinuierlich
gemessenen Emissionswerte Linie 2
Auswertungszeitraum: 27.01.2021 - 27.02.2021
Tages-Grenzwerte nach 17. BImSchV/Genehmigung
Gleitende Monatsmittelwerte
Schwefeldioxid
50mg/m³
0,31mg/m³
Chlorwasserstoff
10mg/m³
0,29mg/m³
Ammoniak
5mg/m³
0,24mg/m³
Gesamtkohlenstoff
10mg/m³
0,00mg/m³
Kohlenmonoxid
50mg/m³
3,14mg/m³
Gesamtstaub
5mg/m³
0,19mg/m³
Quecksilber
0,03mg/m³
0,00mg/m³
Stickstoffmon-/dioxid
100mg/m³
95,64mg/m³