Um Ihnen eine unkomplizierte Abwicklung der Anlieferung zu ermöglichen, haben wir nachfolgend einige Informationen für Sie zusammengestellt:
Nicht gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle
Bei Abfällen aus dem Ausland führen wir das notwendige Genehmigungsverfahren mit Ihnen gemeinsam durch. Auch bei der Abwicklung von Sammelentsorgungsnachweisen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Anerkanntes Labor nach § 25 Landesabfallgesetz
Die für die Erstellung des Entsorgungsnachweises erforderliche Analyse durch unser Labor bieten wir Ihnen gerne an!
Folgende Fraktionen sind ausgeschlossen:
Die Kantenlänge des Abfalls darf maximal 50 cm betragen. Bei größeren Abmessungen bitten wir um vorherige Rücksprache.
Informationen zur Zertifizierung finden Sie hier.